Luftverkehrsabgabe
Die Luftverkehrsabgabe ist eine geplante Steuer, die auf Abflüge in Deutschland in Höhe von 8 bis 45 € je Fluggast erhoben werden soll.
Ausnahmen sind laut
Gesetzentwurf nur für Inselbewohner, medizinische und hoheitliche Flüge vorgesehen.
Gäste der Inseln müssen für Hin- und Rückflug zahlen!!!